Wir haben in Deutschland ein sehr gutes System der Gesundheitsversorgung, dies umfasst auch die Hilfe bei Hörverlust.
Jeder gesetzlich Versicherte hat bei Vorliegen eines signifikanten Hörverlusts Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung.
Bei einer Hörgeräteversorgung zum „Nulltarif,“ wie es oft werblich formuliert wird, erhalten Sie eine passende Hörgeräteversorgung zum vereinbarten Festbetrag ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, ihre Krankenkasse übernimmt bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für Ihre Hörgeräte. Und das ist nicht wenig-. Je nach gesetzlicher Krankenkasse liegen die Festbeträge zwischen 630.- Euro und 780.- Euro pro Ohr.
Bei einer beidohrigen Versorgung also bei 1300.- Euro bis 1560.- Euro.
Private Krankenkassen zahlen oft sogar noch mehr: Je nach Vertrag übernehmen diese Zahlungen zwischen 650.- Euro und 1500.- Euro pro Ohr, also zwischen 1300.- Euro und 3000.- Euro für zwei Hörgeräte.
Hörgeräte sind in Deutschland Medizinprodukte und unterliegen damit vielen Anforderungen und Regeln, zum Vorteil der Versicherten. In den Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen sind die technischen Standards bei der sogenannten Festbetragsversorgung (in der Werbung oft „Hörgeräte zum Nulltarif“ genannt) eindeutig geregelt. Damit wird sichergestellt, dass die Grundversorgung mit Hörgeräten vor allem im Sprachverstehen sehr gut ist und in vielen Hörsituationen mit der Sprachverständlichkeit von Premium Hörgeräten in ruhigen Umgebungen vergleichbar ist. Die zum Teil großen Preisunterschiede bei Hörgeräten ergeben sich aus der technischen Ausstattung vom vielfältigen, nützlichen Komfortmerkmalen und Zusatzoptionen, die oftmals sinnvoll und hilfreich sind. Diese führen zu einem zusätzlichen Eigenanteil, der auch die zusätzliche Zeit& Arbeitsaufwand bei der Ausprobe und Feinabstimmung miteinschließt.
Sinnvolle und praktische Komfortfunktionen wie zB.die Anbindung an ihr Telefon sind hiervon ausgenommen. In den meisten Fällen verlangt Ihre Kasse von Ihnen eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10.- Euro pro Hörgerät, wenn sie nicht zuzahlungsbefreit sind.
Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten. Selbstverständlich können Sie auch bei uns „Hörgeräte zum Nulltarif“ auch im Vergleich testen und sich selbst eine Meinung bilden.