Damit die Kosten für Hörgeräte übernommen werden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Eine ärztliche Verordnung durch einen HNO-Facharzt und die Zustimmung Ihrer Krankenkasse, die wir gerne für Sie beantragen.
2. Darüber hinaus ist eine weitere Bedingung für die Kostenbeteiligung der Krankenkasse, dass ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel im Vergleich zum besser hörenden Ohr vorliegen muss und das Sprachverstehen eingeschränkt ist.
Die Preisspanne für Hörgeräte in Deutschland liegt zwischen etwa 650 Euro und 3.200 Euro pro Ohr. Besonders hochwertige und moderne Hörgeräte können sogar mehrere tausend Euro pro Ohr kosten.
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte variiert je nach Krankenkasse. Seit dem 01. November 2013 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei einer beidseitigen Hörgeräteversorgung Kosten in der Höhe von etwa 1.000-1.500 Euro, was einer Steigerung von etwa 40%-60% im Vergleich zur früheren Regelung entspricht.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie beim vorliegen eines Hörverlustes Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung im Rahmen der Festbeträge. Hierzu müssen sowohl die Kenndaten des Gehörs eine gewisse Einschränkung aufzeigen, die durch Ihren HNO-Arzt per Verordnung dokumentiert ist. Und sollten Sie bereits Hörgeräte getragen haben, muss ihre Krankenkasse der Wiederversorgung zustimmen, was häufig nach Ablauf von 6 Jahren auch der Fall ist. Einige Kassen verlängern aufgrund von Einsparungen mittlerweile auch diesen Bewilligungszeitraum. Eine Anfrage vorab, die wir für Sie gerne durchführen schützt vor Überraschungen.
Eine Gesamtkostenübernahme auch hochwertiger Hörgeräte ist eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse / der Kostenträger und aus unserer Erfahrung sehr selten. Zudem ein oft sehr langwieriger und mühseliger Weg die volle Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu verhandeln.
Eine Hörgeräteauswahl sollte mit Sorgfalt und professioneller Unterstützung getroffen werden. Normalerweise verschreiben Ärzte keine spezifischen Hörgeräte-Modelle da sie in der Regel auch keine fachspezifische Ausbildung haben. Bei einer Auswahl von etwa 1.200 verschiedenen Geräten auf dem Markt und sehr unterschiedlichen Preisspannen für diese Hörgeräte wäre es ratsam eine Beratung vom Fachmann in Anspruch zunehmen.
Im Jahr 2005 wurden Festbeträge von den Krankenkassen für eine Grundversorgung mit Hörgeräten eingeführt. Patienten erhalten Festbetragsgeräte, für die keine Zuzahlung erforderlich ist, jedoch mit eingeschränktem Funktionsumfang. Wenn ein Patient ein verbessertes Modell wünscht, muss der Aufpreis aus eigenen finanziellen Mitteln beglichen werden.
Zuzahlungen fallen jedoch nur an, wenn der Patient sich ausdrücklich für ein aufpreispflichtiges Modell entscheidet, das einen zusätzlichen Mehrwert bietet. Diese sind in der Regel nützliche Zusatzfunktionen, angenehmere Klangvariationen für die unterschiedlichsten Geräuschkulissen oder die Möglichkeit der Bluetooth-Verbindung mit ihrem Smartphone und Fernsehen.
In unseren Jahnecke Hörgeräte Fachgeschäften erhalten Sie eine umfassende Beratung und kostenlose Ausprobe von passenden Modellen.
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