Für den Hörgerätekauf gibt es Einiges zu beachten:

neben dem Design und natürlich der passenden Technik kommen häufig auch Fragen nach Garantieleistungen und Möglichkeiten des Verlustschutzes auf.

Herstellergarantie beim Hörgerätekauf

Unabhängig davon bei welchem Akustiker und von welchem Hersteller die Hörgeräte erworben wurden, ist beim Kauf von Hörgeräten eine Garantieleistung von 1 Jahr sowie eine Frist von 2 Jahren für produktionsbedingten Mängel (Gewährleistung) enthalten.

Was genau durch die Garantie abgedeckt wird, variiert stark von Hersteller zu Hersteller und ist oft auch mit Einzelfall- bzw. Kulanzentscheidungen verbunden. Ein Hörgerät, dass nass wird muss so zum Beispiel nicht auf Garantie repariert werden. Bei Schäden durch Schweißbildung zeigen sich viele Akustiker und Hersteller da schon kulanter, Eigenverschulden und große Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel der Versuch das Hörgerät im Ofen zu trocknen oder unter fließendem Wasser zu reinigen, führen zu einem Erlöschen der Garantie.

Verlustschutz

Über die Herstellergarantie hinaus bieten die meisten Hörgeräte Fachgeschäfte die Möglichkeit, die erworbenen Hörgeräte mit einer verlängerten Garantie und mitunter auch mit einem Verlustschutz auszustatten.

Unserer Erfahrung nach gibt es hier wenig einheitliches im Hörgerätemarkt. Die Modelle und Leistungsinhalte variieren dabei von Anbieter zu Anbieter stark sowie die Preise, die dafür veranschlagt werden.

Bei Jahnecke Hörgeräte bieten wir Ihnen im Rahmen unseres Servicepaketes einen Schutz vor Verlust, bereits ab dem ersten Tag in der Ausprobe an.

Details erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Reparaturpauschale

Bei Hörgeräten ohne Eigenanteil, sog. Kassengeräten, erhält ein Akustiker von den Krankenkassen rund 130 Euro pro Hörgerät (Reparaturpauschale) um die anfallenden kleineren Reparaturen, wie Schlauchwechsel oder Dome-Tausch sowie die regelmäßige professionelle Wartung und Reinigung über 6 Jahre hinweg kostenfrei zu ermöglichen.

Bei zuzahlungspflichtigen Hörgeräten hingegen kann unter Umständen eine anteilige Zuzahlung seitens des Kunden notwendig werden, da die Reparatur teurerer Geräte in der Regel auch höhere Reparaturkosten mit sich bringt.

Garantieverlängerung

Eine Garantieverlängerung kann dazu beitragen, diese Kosten überschaubar zu halten, da in den meisten Garantieverlängerungen ein erweiterter Service enthalten ist.

Zuzahlungspflichtige Geräte, insbesondere jene mit einer relativ hohen Eigenleistung, sollten zusätzlich gegen den Verlust versichert werden, da diese meist erhebliche Einsparmöglichkeiten für die Widerbeschaffung beinhalten. Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet ohne Weiteres einen erneuten Erwerb zu ermöglichen, insbesondere dann nicht, wenn die Geräte erst vor Kurzem erworben wurden oder es regelmäßiger zu Verlusten kommt.

Gewährleistung & Garantie

Die Hersteller übernehmen eine einjährige Garantie sowie 24 Monate Gewährleistung hierfür, dass die Hörgeräte frei von produktionsbedingten Mängeln sind.

Reparaturen ohne Rund-um-Sorglos Service & Schutz

Auch bei guter Pflege können dennoch Reparaturen notwendig werden.

Bei Geräten, die mit Beteiligung einer Krankenkasse erworben wurden, werden die Kosten bis zur Höhe der Leistung, die einem zuzahlungsfreien Gerät entsprechen würde, von der Kasse getragen.

Jedoch werden nicht alle Schadensfälle von Kassen oder Versicherungen abgedeckt:

  • Schäden durch äußere Einflüsse oder Fehlbehandlung sowie Pflegefehler
  • private Zuzahlung bei notwendigen Reparaturen höherwertiger Hörgeräte
  • der private Eigenanteil bei Verlust oder Diebstahl des Hörgerätes

Rund-um-Sorglos Service & Schutz

Mit unseren Rund-um-Sorglos bieten wir Ihnen eine interessante Lösung für den erweiterten Garantie- und Verlustschutz, den Sie mit Ihren Hörgeräten erwerben können.

Unsere Rundum Sorglos Service Pakete sind nur In Verbindung mit einem Hörgerätekauf in unseren Fachgeschäften erhältlich.

Preis pro Hörgerät 185,-€ (Stand.Juni 2023).

Details erhalten Sie in unseren Fachgeschäften.

Inklusivleistungen:

  • Gilt für hinter dem Ohr Hörgeräte, Im-Ohr Hörgeräte und Akku Ladestationen. Weiteres Zubehör ist ausgenommen.
  • 3 Jahre lang kostenlose Wartung & Reinigung Ihrer Hörgeräte inkl. Austausch von Kleinteilen (Filter & Domes) 3 Termine pro Jahr
  • 3 Jahre Garantie (Herstellergarantie) Behebung von Verarbeitungs- oder Materialfehlern.
    Schäden durch Hitzeeinwirkung, Schäden durch Fremdeinwirkung oder eigenmächtige Reparaturversuche, Verschmutzung durch z. B. Haarspray, Haarlack oder Make-up oder mangelnde Ohrhygiene sind von der Service-RS Garantie ausdrücklich ausgenommen.
  • 2 Jahre Schutz gegen Schäden, die keine Garantie sind ((Schäden mit Bruch, unsachgemäße Handhabung, Wasserschäden (kein Schweiß)
  • 3 Jahre Schutz gegen den einmaligen Verlust des Hörgerätes
    Innerhalb der ersten 24 Monate bei Verlust einmalig ein neues gleichwertiges Hörgerät ohne Selbstbehalt.
    Im 3. Jahr ab Kauf ab Kauf, erhalten Sie einmalig innerhalb der Laufzeit ein neues gleichwertiges Hörgerät. Hierbei entsteht eine Selbstbeteiligung von 50% des Verkaufspreises.

Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Beratungstermin.

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