der Firma:
Hörgeräte-Jahnecke e.K.
Königstrasse 7
14109 Berlin
Inhaber: Thomas Jahnecke
Handelsregister: HRA 53665 B
Tel.: 030-89627613
Fax: 030-94047336
Stand 14.06.2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Verwenderin, Zielsetzung, Einbeziehung der AGBs Verwenderin ist die Firma Hörgeräte Jahnecke
Zielsetzung: Die Nutzung des Hörgeräte Jahnecke-Shops ist nicht verpflichtend. Mindestbestellwerte müssen nicht erzielt oder eingehalten werden. Einbeziehung der AGBs: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vollumfänglich Vertragsinhalt zwischen der Verwenderin und ihrem jeweiligen Vertragspartner. Die vorliegenden AGBs werden jederzeit abrufbar auf der Internetseite der Verwenderin zur Kenntnisnahme für den jeweiligen Vertragspartner vorgehalten. Der Vertragspartner wird nachfolgend Teilnehmer bzw. Mitglied genannt.
2. Teilnehmer
Der Teilnehmer willigt mit Abschluss seiner Bestellung der Abbuchung der jeweiligen Kaufpreise und Mitgliedbeiträge mittels Lastschrift durch die Verwenderin von seinem angegebenen Konto ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3. Zugangsdaten, Vertraulichkeit
Der Teilnehmer behandelt seine, ihm von der Verwenderin zur Verfügung gestellten Zugangsdaten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Teilnehmer haftet für seine getätigten Bestellungen gegenüber der Verwenderin vollumfänglich und hat die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Der Teilnehmer trägt die Beweislast dafür, dass seine getätigten Bestellungen nicht durch ihn selbst getätigt wurden.
B. Hörgeräte Jahnecke "SHOP"
1. Angebot, Preise, Bezahlung, Eigentumsvorbehalt, Lieferung / Versand
Die Angebote von Hörgeräte Jahnecke richten sich ausschließlich an Empfänger des Hörgeräte Jahnecke Kundenstamms und zwar zu den entsprechenden aktuellen Preisen. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Mit dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preise der jeweiligen Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Angebote und Bemusterung sind für den Teilnehmer unverbindlich.
2. Vertragsabschluss
Erst die Bestellung eines Produktes stellt die Abgabe des rechtsverbindlichen Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das Produkt zu den, von der Verwenderin angegebenen Konditionen zu erwerben. Der Vertrag zum Kauf eines Produktes kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebotes, die dem Mitglied per E-Mail oder in anderer Schriftform zugeht oder durch die Übergabe der Ware zustande, ausgenommen hiervon sind Geräte, die zum Zwecke des Testes und der Erprobung ausgehändigt werden. Werden Geräte, die zur Erprobung ausgehändigt sind innerhalb von 6 Monaten nicht zurückgegeben, kommt automatisch der Kaufvertrag zustande. Eine Verlängerung dieser Frist bedarf eines schriftlichen Einverständnisses der Firma Hörgeräte Jahnecke.
3. Bezahlung
Die Lieferung erfolgt unter Beifügung einer Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird bei Lieferung vom Kundenkonto überwiesen, bzw, abgebucht, wozu der Teilnehmer bei der Anmeldung sein Einverständnis erklärt hat. Bei Änderung der Bankverbindung ist der Teilnehmer verpflichtet, diese unverzüglich der Verwenderin per Telefon 030-89627613 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder anderer Schriftformen mitzuteilen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Verwenderin.
5. Lieferung / Versand / Versandkosten
Die Verpackungs- und Versandkosten betragen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Bestellwert und -Menge pauschal 6,90 € inkl. MwSt. pro Lieferung. Der Versand in die europäische Union kostet unabhängig von Bestellwert und Menge pauschal 11,90 € pro Lieferung
6. Lieferzeit
Die jeweilige Bestellung wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Lieferzeit beträgt bei Verfügbarkeit der Ware i.d.R. zwischen 1 und 5 Werktagen.
7. Liefervorbehalt
Die Lieferung der Waren erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Verwenderin selbst ordnungsgemäß und rechtzeitig beliefert wird. Eine eventuelle fehlende Verfügbarkeit der Waren hat die Verwenderin nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Teilnehmers wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Bei Nichtverfügbarkeit der Waren wird der Teilnehmer umgehend unterrichtet.
8. Rücknahmegarantie / Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Hörgeräte-Jahnecke
Am Großen Wannsee 30
14109 Berlin
Fax: 030-94047336
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
9. Retourenregelung
Es handelt sich bei den neuen stark aufgelockerten Retourenregelungen nicht um willkürliche Rücksendemöglichkeiten -vergleichbar zu Katalogversandhäusern– sondern um Rücksendemöglichkeit kompletter Artikel und ihrer Verrechnung auf andere Artikel.
10. Garantie / Gewährleistung
Während der Gewährleistungsfrist (24 Monate nach Erhalt der Ware) für Mängel an neu hergestellten Artikeln ist die Verwenderin, nach schriftlicher Mangelanzeige des Teilnehmers berechtigt, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung des oder der Artikel zu gewähren oder den bzw. die Artikel ganz oder teilweise gegen mangelfreie Artikel austauschen. Schlägt die Beseitigung eines Mangels oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Teilnehmer nach dessen Wahl Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschaffen-heits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für die verkauften Waren übernimmt die Verwenderin nicht. Für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung verursacht worden sind insbesondere durch Feuchtigkeit besteht keine Gewährleistung bzw.Garantie.
11. Transportschäden, Untersuchungs- und Rügepflicht
Die jeweilige Ware ist unverzüglich nach deren Ablieferung von dem Teilnehmer auf Vollständigkeit bzw. Mangelhaftigkeit zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Verwenderin unverzüglich Anzeige zu machen. Bei Transportschäden ist sofort eine Tatbestandsaufnahme bei dem Transportträger zu veranlassen. Des Weiteren ist sofort mit der Verwenderin Kontakt aufzunehmen. Unterlässt der Teilnehmer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Es wird darauf hingewiesen, dass spätere Ansprüche bei dem Transportträger i.d.R. nicht mehr geltend gemacht werden können.
12. Datenschutz
Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, gespeichert und verarbeitet, soweit dies geschäftsnotwendig und nach dem Gesetz zulässig ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mitteilung des Umfangs und der Zwecke der Datenverarbeitung und auf Benennung etwaiger weiterer Empfänger der Daten. Der Teilnehmer hat ein Widerspruchsrecht betreffend Nutzung und Übermittlung seiner Daten für Werbezwecke. (Sperrkennzeichen). Der Teilnehmer hat weiterhin Anspruch auf Auskunft sowie auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Diesbezügliche Aufforderungen hat der Teilnehmer schriftlich oder in Form einer E-Mail gegenüber der Verwenderin geltend zu machen.
13. Darstellungen und Inhalte im Internet
Insbesondere wird keine Haftung der Verwenderin für die Richtigkeit der Veröffentlichungen auf der Web-Site "www.hoergeraete-jahnecke.de", für die Links sowie für die Inhalte der Internetseiten, auf die die Links verweisen, nicht übernommen.
14. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
15. Gerichtsstand
Auf Streitigkeiten zwischen Verwenderin und Teilnehmer bzw. Mitglied ist deutsches Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Berlin
Hörgeräte Jahnecke
Stand 14.06.2016
Für den Verlustschutz gelten die nachfolgenden Paragraphen des Allgemeinen Versicherungsvertragsgesetzes (Sachversicherung):
§ 1 Arglistige Täuschung
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.
§ 2 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
(1) Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.
(2) Bestimmt der Vertrag, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, ist er leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Abweichend von Absatz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
(4) Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(5) Eine Vereinbarung, nach welcher der Versicherer bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit zum Rücktritt berechtigt ist, ist unwirksam.
§ 3 Beseitigung der Mehrfachversicherung
(1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Prämien verlangen.
§ 4 Abwendung und Minderung des Schadens
(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.
(2) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
(3) Bei Verletzung einer Obliegenheit nach den Absätzen 1 und 2 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(4) Abweichend von Absatz 3 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist. Satz 1 gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
§ 5 Übergang von Ersatzansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
(2) Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz
von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
(3) Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nach Absatz 1 nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
§ 6 Versicherungswert
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder einen Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.
§ 7 Anzeige der Veräußerung
(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen, oder wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
§ 8 Kündigung nach Versicherungsfall
(1) Hat der Versicherer nach dem Eintritt des Versicherungsfalles den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. Dies gilt auch, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es zum Rechtsstreit über den Anspruch des Dritten kommen zu lassen.
(2) Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats seit der Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils zulässig.
§ 9 Leistung des Versicherers
Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von Ansprüchen freizustellen, die von einem Dritten auf Grund der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache geltend gemacht werden, und unbegründete Ansprüche abzuwehren.